Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird am Ende der Berufsausbildung abgelegt. Die Steuerberaterkammern führen diese für den jeweiligen Bezirk durch. Seit dem Jahr 2012 gibt es zu diesem Zweck sogar einen Klausurenverbund.

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Sektionen:
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung

Schriftliche Prüfung

Die Schriftliche Prüfung umfasst
  • Steuerlehre/-wesen,
  • Rechnungswesen und Wirtschaftsrechnen sowie
  • AWL und Sozialkunde.

Mündliche Prüfung

Die Mündliche Prüfung umfasst standardmäßig eine Fallbearbeitung. Diesen Fall kann man aus zwei Vorschlägen wählen - nach einer kurzen Einarbeitungszeit muss man dieses Thema dem Prüfungsausschuss vortragen.

Klausurenverbund

Der Klausurenverbund befasste sich erstmals im Jahr 2012 mit der Ausarbeitung eines bundesweit einheitlichen Abschlussprüfung. Der Klausurenverbund bestand zum 24. und 25.04.2012 aus 13 von insgesamt 21 Steuerberaterkammern. Folgende Kammern beteiligten sich am Klausurenverbund:
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • München
  • Niedersachsen
  • Nürnberg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

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